Nach dem Urteil des BFH vom 19.05.2010 kann der Unternehmer nach einer von der Finanzverwaltung getroffenen Vereinfachungsregelung bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Umsatzbesteuerung der Privatnutzung seines Firmenwagens nach der sog. 1%-Regelung vorgehen und von diesem Wert für die nicht mit Vorsteuern belasteten Kosten einen pauschalen Abschlag von 20 % vornehmen. Diese Vereinfachungsregelung ist [...]...
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Veröffentlicht von: Buchhaltung-Blog.de - Wednesday, 29 September, 2010