Mit Urteil vom 09.12.2010 hat der BFH eine in der Praxis der Insolvenzverwaltung häufig anzutreffende Fallgestaltung verworfen. Damit wurde sichergestellt, dass aus einem vom Insolvenzverwalter vereinnahmten Entgelt einschließlich Umsatzsteuer im Regelfall auch die Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt werden muss. Insolvenzverwalter vereinnahmen häufig Forderungen aus Leistungen, die der Unternehmer bis zur Verfahrenseröffnung erbracht hat. Zieht [...]...
Den kompletten Artikel: Umsatzsteuer im Insolvenzfall lesen
Veröffentlicht von: Buchhaltung-Blog.de - Tuesday, 26 April, 2011