Der BFH hat durch Beschluss vom 02.03.2011 dem Europäischen Gerichtshof Fragen zu den Voraussetzungen der Steuerfreiheit der Umsätze eines ambulanten Pflegedienstes vorgelegt. Nach den Ausführungen des Umsatzsteuergesetzes sind eng verbundene Umsätze ggf. auch umsatzsteuerbefreit. Dies ist der Fall, wenn bei Einrichtungen zur vorübergehenden Aufnahme pflegebedürftiger Personen und bei Einrichtung der ambulanten Pflege kranker und pflegebedürftiger [...]...
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Veröffentlicht von: Buchhaltung-Blog.de - Tuesday, 3 May, 2011