Nach dem Urteil des BFH vom 17.02.2011 haftet der leistende Unternehmer auch dann für unberechtigt ausgewiesene Umsatzsteuer, wenn die von ihm ausgestellte Rechnung nicht alle gesetzlich vorgegebenen Rechnungsmerkmale enthält. Der BFH gibt damit seine bisherige Rechtsprechung auf, wonach ein Schulden von Umsatzsteuern nur dann gegeben war, wenn der Inhalt der Rechnung zum Vorsteuerabzug geeignet war. [...]...
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Veröffentlicht von: Buchhaltung-Blog.de - Tuesday, 9 August, 2011