In einem Urteil aus dem Jahr 2009 hatte der BFH bereits darauf hingewiesen, dass bei der Ermittlung des verfügbaren Nettoeinkommens sowohl der Mindestunterhalt für Kinder berücksichtigt, als auch das Kindergeld gegengerechnet wird. Hieraus liegt die Schlussfolgerung nahe, dass auch bei der Ermittlung der Einkünfte und Bezüge der unterstützten Person eine entsprechende Berücksichtigung erfolgen muss. Zu [...]...
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Veröffentlicht von: Buchhaltung-Blog.de - Wednesday, 31 August, 2011