Nach der Verfügung des Bayerischen Landesamtes für Steuern vom 05.11.2010 ist bei der Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen an Angehörige in die Türkei zu beachten, dass eine neue zweisprachige deutsch-türkische Unterhaltserklärung beim BMF im Formular-Management-System eingestellt wurde. Die Botschaft der Republik Türkei hatte dem auswärtigen Amt mitgeteilt, dass die vorgesehene Bestätigung der Meldedaten durch die Meldebehörden nicht [...]...
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Veröffentlicht von: Buchhaltung-Blog.de - Wednesday, 24 November, 2010