Der BFH hat seine Rechtsprechung zur Abzugsfähigkeit von Unterhaltszahlungen an im Ausland lebende Verwandte/Ehegatten als außergewöhnliche Belastung geändert (BFH Urteile vom 05.05.2010, veröffentlicht am 01.09.2010). Voraussetzung für die Annahmen einer gesetzlichen Unterhaltsberechtigung ist die Bedürftigkeit des Unterhaltsempfängers, die nun konkret bestimmt werden muss. Dabei müssen die zivilrechtlichen Voraussetzungen eines Unterhaltsanspruchs nach dem BGB vorliegen. Bei [...]...
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Veröffentlicht von: Buchhaltung-Blog.de - Wednesday, 8 September, 2010