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Unzutreffende Rechnungsangaben und Vorsteuerabzug

Ist in einer Rechnung der Zeitpunkt einer Dienstleistung nicht korrekt angegeben, steht es einem Abzug der Vorsteuer nicht entgegen, sofern sämtliche materiell-rechtlichen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug ansonsten erfüllt sind und der Steuerpflichtige der betreffenden Behörde vor Erlass ihrer ablehnenden Entscheidung eine berichtigte Rechnung zuleitet. In der berichtigten Rechnung muss der zutreffende Zeitpunkt dann entsprechend vermerkt [...]...

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Veröffentlicht von: Buchhaltung-Blog.de - Tuesday, 17 August, 2010

 
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