Bis zum 30.09.2011 kann die Vorsteuer, die im Ausland verausgabt wurde, über die Vorsteuervergütung wieder erstattet werden. Sofern dies Vorsteuerbeträge aus der übrigen EU sind, ist seit dem 01.01.2010 zwingend das elektronische Verfahren anzuwenden. Vordrucke für das Erstattungsverfahren sind über das Bundeszentralamt für Steuern an die zuständige ausländische Finanzbehörde weiterzuleiten. Zu beachten ist, dass eine [...]...
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Veröffentlicht von: Buchhaltung-Blog.de - Wednesday, 14 September, 2011