Das Bundesministerium der Finanzen hat die neue Unternehmerbescheinigung für Unternehmer, die im Inland ansässig sind, veröffentlicht. Das zuständige Finanzamt stellt diese Bescheinigung aus. Unternehmer können im Vorsteuervergütungsverfahren gegenüber Drittstaaten ihre Unternehmereigenschaft nachweisen (BMF-Schreiben vom 14.05.2010). Ab 01.01.2010 wurde das Umsatzsteuervergütungsverfahren grundlegend geändert und so die Vorgaben der EG-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Beim Vors...
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Veröffentlicht von: Buchhaltung-Blog.de - Tuesday, 25 May, 2010