Die EU-Kommission weist darauf hin, dass der Ministerrat beschlossen hat, die Frist für die Beantragung von Mehrwertsteuer-Erstattungen bezogen auf das Jahr 2009 um sechs Monate zu verlängern. Inländische Unternehmer, die im Ausland Lieferungen oder sonstige Leistungen beziehen, können die ihnen in Rechnung gestellte ausländische Umsatzsteuer unter bestimmten Voraussetzungen erstattet bekommen (Vorsteuer-Vergütungsverfahren). Das Vorsteuer-Vergütungsverfahren innerhalb der [...]...
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Veröffentlicht von: Buchhaltung-Blog.de - Tuesday, 2 November, 2010