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ZM-Meldung bei innergemeinschaftlichen Warenlieferungen

Die Verpflichtung zur Abgabe Zusammenfassender Meldungen bei innergemeinschaftlichen Warenlieferungen und Dreiecksgeschäften wird ab dem 01.07.2010 von bisher quartalsweise auf monatlich verkürzt. Gleichzeitig wird die Frist zur Abgabe der Zusammenfassenden Meldungen vom 10. auf den 25. Tag nach Ablauf des Kalendermonats verlängert. Die bisher geltende Regelung, wonach Unternehmer mit Dauerfristverlängerung für die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung diese [...]...

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Veröffentlicht von: Buchhaltung-Blog.de - Thursday, 20 May, 2010

 
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