Der Ansatz einer zumutbaren Belastung führt dazu, dass sich gesetzliche Zuzahlungen im Rahmen der Krankenversicherung und andere – von der Versicherung nicht übernommene – Krankheitskosten nicht in voller Höhe steuerlich auswirken. Es handelt sich um eine Abzugsbeschränkung in Höhe der zumutbaren Belastung. Das BVerfG hat mittlerweile doch in verschiedenen Entscheidungen festgehalten, dass das Existenzminimum in [...]...
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Veröffentlicht von: Buchhaltung-Blog.de - Tuesday, 3 May, 2011